Mitarbeitervorsorge Philipp Meyer |
|
|
|
Insolvenzsicherung |
|
Kontakt
Grundprinzip Vorteile Arbeitgeber Vorteile Arbeitnehmer Insolvenzsicherung Musterberechnung Anlagemöglichkeiten Impressum
|
Gemäß § 7d SGB IV und § 8a AltTZG hat der Arbeitgeber für die Arbeitszeitkonten Vorkehrungen der Insolvenzsicherung zu treffen.
Gegen Insolenz sind zu sichern:
Der gesetzlich geforderte Insolvenzschutz wird durch Einzelverpfändung sichergestellt. Der Arbeitgeber verpfändet Fondsanteile an den Arbeitnehmer.
|
|
|
|
|
|
An der Bastei 32 • 47259 Duisburg • Telefon: 0203-75 79 78 2 • eMail: philipp@meyer-versicherungsmakler.com |